Allgemeine Geschäfts­bedingungen der Firma Otto Böhm KG

1. Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

1.1. Unsere AGB gelten für die Erbringung von Oberflächenbearbeitungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags.
1.2. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
1.3. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers als Unternehmer erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers als Unternehmer unsere Leistungen vorbehaltlos ausführen.

2. Angebot, Vertragsschluss, Kostenvoranschlag, Anzahlung

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten dann als angenommen, wenn der Auftraggeber den Gegenstand angeliefert hat und von uns bearbeitet worden ist.
2.2. Die für die Erstellung eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Wird aufgrund eines Kostenvoranschlags der Auftrag erteilt, so werden die Kosten des Kostenvoranschlags mit der Auftragsrechnung verrechnet.
2.3. Sofern uns der Auftrag nicht erteilt oder storniert wird, sind wir berechtigt, die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Einzelteile, in Rechnung zu stellen.
2.4. Wir behalten uns vor bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 20 % der Vergütung zu fordern.

3. Abnahme, Fertigstellung, Lagerkosten

3.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Gegenstand in unserem Betrieb abzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.2. Nach Fertigstellung hat der Auftraggeber den Gegenstand unverzüglich abzunehmen. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der telefonischen oder schriftlichen Benachrichtigung über die Fertigstellung, so befindet sich der Auftraggeber in Annahmeverzug und die Leistung gilt als abgenommen.
3.3. Bei Abnahmeverzug bzw. Nichtabholung des Gegenstands werden für die Dauer der Lagerung dem Auftraggeber die Kosten der Aufbewahrung in Rechnung gestellt. Nach Ablauf von 12 Monaten beginnend mit dem Annahmeverzug sind wir berechtigt den Gegenstand zu entsorgen, wenn keine Abholung trotz letztmaliger Aufforderung erfolgt.

4. Preis, Zahlungsbedingungen

4.1. Angebotspreise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und ausschließlich Verpackung, Fracht, Transportversicherung, Porto.
4.2. Die Vergütung ist bei Abnahme des Gegenstandes und der Übergabe der Rechnung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
4.3. Als Zahlungsart akzeptieren wir wahlweise Barzahlung bei Abholung oder Vorabüberweisung auf unser Konto.
4.4. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

5. Sandstrahl-, Verzink- und Beschichtungsarbeiten

5.1. Das Standstrahlen ist ein Verfahren zur Oberflächenbearbeitung von metallischen Oberflächen. Auch bei sorgfältigster Ausführung der Arbeiten können Deformierungen und Zerstörungen entstehen. Dies ist insbesondere bei dünnen Materialien, z.B. Bleche und bei Karosserieteilen, z.B. Kfz- und Motorradteilen der Fall. Für vorgenannte Veränderung des Materials bzw. des zu strahlenden Gegenstands kann daher keine Haftung übernommen werden.
5.2. Werden uns Gegenstände mit Glas- oder Kunststoffteilen übergeben, so können auch bei sorgfältigster Ausführung unserer Strahlarbeiten diese Teile beschädigt werden. Für Schäden und Folgeschäden an solchen nicht vom Kunden abgebauten Teilen wird keine Haftung übernommen.
5.3. Wir weisen darauf hin, dass bei Farbbeschichtungen je nach Chargen, Lackherstellern, Lieferanten oder Applikationsverfahren eine leichte Farbabweichung entstehen kann. Dies gilt selbst bei Verwendung von Farbe identer Charge oder Lackhersteller.
5.4. Die zu bearbeitenden Gegenstände sind frei von Fetten, Ölen, Kleber, Resten von Klebebändern oder ähnliches zu übergeben. Die durch die gegebenenfalls notwendige Vorreinigung des Gegenstandes entstehenden Mehrkosten in Form von Regiestunden sind vom Auftraggeber gesondert zu tragen.
5.5. Durch das Sandstrahlen ist die Oberfläche des bearbeiteten Gegenstands ungeschützt und kann binnen kürzester Zeit durch Luftfeuchtigkeit wieder rosten. Hierfür übernehmen wir keine Haftung. Wir empfehlen sandgestrahlte Gegenstände so schnell wie möglich abzuholen und weiter zu bearbeiten.
5.6. Wir übernehmen keine Garantie für Korrosionsbelag (Rost) an Gegenständen, die im Außenbereich eingesetzt und nicht verzinkt sind. Ebenso wenig haften wir für Oberflächenbearbeitung, wenn vorher an dem Gegenstand eine Fremdverzinkung stattgefunden hat.

6. Haftung für Mängel

6.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
6.2. Ist der Auftraggeber Unternehmer entscheiden wir über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB. Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren bei Unternehmern als Auftraggeber in einem Jahr ab Abnahme des Gegenstands.
6.3. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht.

7. Schadensersatz

7.1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Anspruch auf entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
7.2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzpflicht unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Datenschutz

8.1. Wir erheben und speichern die für die Abwicklung des Auftrags notwendigen Daten des Auftraggebers. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden die gesetzlichen Bestimmungen beachtet. Der Auftraggeber erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
8.2. Nähere Einzelheiten können aus der auf unserer Website www.ottoboehm.de abrufbaren Datenschutzerklärung oder der als Aushang in unseren Büroräumen befindlichen Datenschutzerklärung entnommen werden.

9. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

9.1. Für diesen Vertag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Unternehmern das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

10. Ausschluss von Verbraucher­schlichtungs­verfahren- Information nach § 36 VSBG

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.